Dienstag, 19. Mai 2020

Zahnarzt Bochum: Implantologie in unserer Praxis während der Corona-Krise

Die Implantologie beinhaltet keine zusätzlichen Gefahren während der Corona-Pandemie.

Zahnarzt Bochum: Die Implantologie birgt keine besonderen Gefahren in Bezug auf eine Coronainfektion

Die Angst vor der Infektionsgefahr ist in unserer Praxis unbegründet. Schon immer ist unsere Praxis gesetzlich verpflichtet umfangreiche Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen haben wir für Ihre und unsere Sicherheit in der Corona-Krise erweitert.
Zahnarzt Bochum: Während jeder Behandlung in Schutzkleidung: Dr. med. dent. Günter Leugner

Während einer implantologischen Behandlung sind keine zusätzlichen Gefahren zu befürchten. Ihre Zahnersatz kann ohne besondere Infektionsgefahr gefertigt und eingesetzt werden. Schieben Sie Ihren Zahnarztbesuch nicht auf - Sie riskieren Gesundheitsschäden in Ihrem Mundraum. Es können schwerwiegende Schädigungen,  Schmerzen und damit auch Kosten entstehen. Die Behandlungen werden umfangreicher und aufwendiger.

Weitere tagesaktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Corona-PandemieZahnarztzentrum Bochum | Hernerstr. 367 | 44807 Bochum | Tel.: 0234.533044

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Dienstag, 11. Februar 2020

Zahnarzt Bochum: Zahnzusatzversicherung

Gesetzliche Krankenkassen ist es laut Gerichtsbeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Juli 2019 untersagt, zusätzliche Wahltarife z.B. in Bezug auf Zahnersatz anzubieten und zu bewerben. Diese Wahltarife stellen für die privaten Krankenversicherer eine unzulässige Konkurrenz dar, urteilte das Bundessozialgericht.
Viele Kassenpatienten wünschten sich umfassendere Leistungen von ihrer Krankenkasse beim Zahnarzt oder bei Reisen im Ausland. Genau dies ermöglichen zahlreiche Kassen ihren Versicherten über sogenannte Wahltarife, die nun gesetzlich unzulässig sind. Rund 500.000 Versicherte haben solche Wahltarife abgeschlossen.
Für Versicherte, die eine solche Wahlleistung abgeschlossen haben endet diese nun. Bei der AOK gilt der Versicherungsschutz bis zum 30.6.2020.
Eine Kooperation mit privaten Anbietern ist geplant, um den Versicherten weiterhin Zusatzangebote, die denselben oder einen ähnlichen Schutz beinhalten anbieten zu können. Die Krankenkassen werden die Versicherten über die neuen Möglichkeiten informieren.

Sollten Sie zu diesen Versicherungsnehmern gehören und Zahnersatz in absehbarer Zeit benötigen, ist es ratsam zu einem Informationsgespräch unsere Praxis aufzusuchen. Lassen Sie sich von unseren Zahnärzten über die Möglichkeiten und die Dringlichkeit beraten.


Zahnarztzentrum Bochum | Hernerstr. 367 | 44807 Bochum | Tel.: 0234.533044
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Sonntag, 4. März 2018

Erstellung einer Vollprothese in unserem hauseigenen meistergeführtem Labor:

Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Herne
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

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Sonntag, 4. Februar 2018

Zahnarzt Bochum informiert: Kostenfalle in der Zahnzusatzversicherung

Zahnarzt Bochum: Festsitzender Zahnersatz in diesem Fall
eine viergliedrige Brücke
Der Autor unternahm in den letzten Tagen eine Internetrecherche um bei verschiedenen Zahnzusatzversicherungen eine Sachkostenliste nachzuweisen. Dies erfolgte an Hand der Versicherungsbedingungen die bei zwei Vergleichsportalen hinterlegt waren.
Unter einer Sachkostenliste versteht man einen Leistungsbegrenzungskatalog für zahntechnische Leistungen.
Die beiden Vergleichsportale bei denen die Versicherungsbedingungen eingescannt hinterlegt waren sind http://www.zahnzusatzversicherung-experten.de und http://www.waizmanntabelle.de.

Das Problem eines Versicherungsvertrages mit einer Sachkostenliste ist, das die Versicherung die Kosten für Zahntechnik begrenzt und für immer festschreibt. Das bedeutet die Versicherung nimmt an der Teuerungsrate durch Inflation nicht mehr teil, sofern die Sachkostenliste nicht angepasst wird. Der Patient unterliegt natürlich weiter der Teuerungsrate.

Nachweisen konnte der Autor die Sachkostenliste lediglich bei der AXA DENT Premium. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es da:

Nr. 10 a Sachkosten bei zahnärztlicher Behandlung
(1) Die Erstattung von Sachkosten bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung richtet sich nach den in der Sachkostenliste des versicherten Tarifes genannten Leistungsinhalten und Höchstpreisen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Andere Versicherungsgesellschaften sind da geschickter bei der Verschleierung von versteckten Versicherungsfallen. So findenden wir häufig folgende Formulierung:

"Als Zahnersatz gelten Einlagefüllungen (Inlays), Kronen und Brücken, Implantate, Prothesen, Eingliederung von Aufbisshilfen und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie die mit Zahnersatz in Zusammenhang stehenden Behandlungen und Maßnahmen und angemessenen Material- und Laborkosten."

Nur wer entscheidet was angemessen ist fragt sich der Autor?

Einen besonders dreisten Versuch in die Autonomie zwischen Zahnarzt, Zahntechniker und Patient einzugreifen unternimmt die Württembergische Zahnzusatzversicherung - ZE90+ZBE. Hier heißt es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:
"b) Dentallabor
Lässt die versicherte Person die Laborarbeiten, die in direktem Zusammenhang mit einer nach Ziffer 2 1a) zu ersetzenden Aufwendung stehen, von mit uns kooperierenden Dentallaboren durchführen, erhöht sich der Erstattungsprozentsatz für diese Zahnersatzmaßnahme auf 75 %."
Dies bedeutet die Zahntechnikkosten werden mit höchstens nicht gerade üppigen 75% vergütet. Und der Patient muss eventuell auch Auslandszahnersatz akzeptieren.

Dem Autor ist aufgefallen, dass Vergleichsportale auf Sachkostenlisten für Zahntechnik überhaupt nicht eingehen. Hier gibt es weiteren Klärungsbedarf.

Weiter Fragen zu diesem Thema beantworten wir ihnen gerne per Email oder telefonisch.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen gerne:
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Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

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Dienstag, 23. Dezember 2014

Zahnersatz Bochum aktuell: Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung zum Download, www.zahnarzt-bochum.de

Neue Broschüre zum Download
Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung
in patientenverständlicher Sprache bei der www.kzbv.de

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat eine neue Patienteninformations-Broschüre entwickelt. Die Broschüre "Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung" schlüsselt Schritt für Schritt das Formular des Heil- und Kostenplans in patientenverständlicher Sprache auf.


Im Die Broschüre finden Sie als pdf-Datei zum Abruf und Download online unter: 
www.kzbv.de in der Rubrik Patienten, dann Patient und Krankenkasse, dann Heil- und Kostenplan.

Für weitere Informationen zum Thema Zahnersatz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns.

Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Umgebung
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum,
Telefon: 0234.533044

Mittwoch, 30. Juli 2014

Zahnersatz Bochum: Defekte Zähne, … welche Möglichkeiten gibt es? www.zahndoc-leugner.de

Mehr als die Hälfte einer Zahnkrone ist zerstört ...
Welche Möglichkeiten gibt es jetzt für den Patienten?
Zahnersatz Bochum informiert:

Wenn wichtige und wesentliche Teile eines Zahnes sehr stark zerstört sind oder sogar schon gänzlich fehlen, dann kann der Defekt oftmals mit einer einfachen Füllung nicht mehr funktionsgerecht und nachhaltig behandelt werden. Hier rät der Zahnarzt jetzt zu einer künstlichen Zahnkrone, oftmals auch aus statischen Gründen. Künstliche Zahnkronen dienen nämlich häufig auch als "Anker" für eine Zahnbrücke, die dann einen oder sogar mehrere fehlende Zähne im Kiefer ersetzen kann.


Das "A und O" in dieser Situation ist eine gute, ausführliche und vor allem fachkompetente Beratung durch Ihren Zahnarzt! Welche Art von Zahnkrone bei Ihnen zum Einsatz kommt, hängt in der Regel von vielen verschiedenen Faktoren ab:
Soll vielleicht zusätzlich eine ästhetisch unschöne Fehlstellung ausgeglichen werden? Soll eventuell zusätzlich mit Veneers gearbeitet werden? Wie gut ist eigentlich der Zustand des Zahnfleisches? Wie sieht es aus, mit der Qualität der verbliebenen Zahn- und Knochensubstanz? Sind vielleicht Allergien oder Materialunverträglichkeiten bekannt und zu beachten? Wie muss die Krone farblich in die gesamt Zahnoptik eingepasst werden? Das alles soll und muss beachtet und bedacht werden!

Im sichtbaren Zahnbereich wird heute die Keramikverblendkrone als Standardkrone verwendet. Keramikverblendkronen sind durch ihr Metallgerüst sehr, sehr stabil. Es werden mit ihnen hervorragende kosmetische Ergebnisse erzielt und die Haltbarkeit dieser Kronenart ist mit durchschnittlich 15 Jahren sehr hoch. Sie verfärben sich auch nach mehreren Jahren in der Regel nicht und haben eine sehr glatte Oberfläche.

Vollkeramikkronen sind rein optisch nahezu nicht von natürlichen Zähnen zu unterscheiden. Wie bei allen Kronen wird natürlich auch bei der Vollkeramikkrone die individuelle Zahnfarbe des Patienten genau analysiert und dann die Farbe des Zahnersatzes ästhetisch angeglichen. Durch ihre Metallfreiheit sind Vollkeramikkronen im Übrigen biologisch nahezu perfekt verträglich.

Teleskopkronen -  ineinandergleitende Doppelkronen - verbinden natürliche Zähne oder Implantate mit herausnehmbarem Zahnersatz. Sie bestehen aus zwei Teilen: Das Innenteleskop ist fest auf dem präparierten Zahn einzementiert. Darauf wird dann eine Außen-Teleskopkrone, die mit dem herausnehmbaren Zahnersatz verbunden ist, geschoben.


Manchmal ist ein Zahn nicht so stark beschädigt, dass man ihn vollständig mit einer kompletten Zahnkrone versorgen muss. Hier sind dann große gegossene Füllungen wie InlaysOnlays oder Overlays Teilkronen die beste Lösung. Im nicht direkt sichtbaren Bereich wird optimalerweise Gold für die Teilkrone verwendet. Bei einer Teilkrone wird Ihre Zahnsubstanz geschont und die Stabilität Ihres natürlichen Zahns wird nahezu wieder hergestellt.


Unsere Bochumer Praxisgemeinschaft ist übrigens mit der CEREC-3D-Technologie ausgestattet! Diese supermoderne Technologie bietet enorme Vorteile für Sie als Patienten. Hiermit können jetzt oftmals Inlays, Onlays, Kronen, Brücken und Veneers schon in nur einer einzigen Sitzung hergestellt und eingesetzt werden.


Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 

Unsere Internetseiten:

Donnerstag, 27. Februar 2014

Zahnersatz Bochum informiert: Für jeden Patienten der individuell richtige Zahnersatz, www.zahnarzt-bochum.de

Zahnersatz Bochum informiert:
Immer der richtige Zahnersatz!

Zahnersatz ist ein Sammelbegriff für jedwede Form des Ersatzes Ihrer eigenen, sprich natürlichen Zähne. Zahnersatz ermöglicht eine optimale Wiederherstellung der Ästhetik, wie auch der Kau- und Sprachfunktion nach erfolgtem Zahnverlust. Guter Zahnersatz ist unauffällig und fügt sich harmonisch in die Ästhetik Ihres Gesichtes ein. Qualitativ hochwertiger Zahnersatz gibt Ihnen Halt und Sicherheit in allen Lebenslagen und schenkt Ihnen Ihr Lächeln zurück!


In unserer Praxis sind Sie durch unsere Qualifikationen, ständigen Fortbildungen und einer 25-jährigen Berufserfahrung, in den allerbesten Händen, wenn es um dieses Thema geht. Unser Spektrum reicht vom Zahnersatz ohne Zuzahlung bei Härtefallregelungbis zum sehr ästhetischen und vollkeramischen Kronen- und Brückenzahnersatz. Natürlich bieten wir auch den gaumenfreien Komfortzahnersatz ohne Bügel bei wenigen Zähnen und den hochanspruchsvollen Implantat-Zahnersatz an.
Sind keine Zähne mehr vorhanden, fertigen wir Ihnen garantiert einen funktionierenden und ästhetischen Zahnersatz auch bei besonderen oder schwierigen Kieferverhältnissen!


Zudem ist unsere Praxisgemeinschaft mit der neuesten CEREC-3D-Technologie ausgestattet. Diese bietet enorme Vorteile für Sie. Bei uns können jetzt oftmals Inlays, Brücken, Kronen und Veneers in nur einer einzigen Sitzung gestaltet, hergestellt, angepasst und dauerhaft eingesetzt werden. Auf den sonst üblichen Abdruck kann verzichtet werden. Der Patient muss nicht lange auf die Versorgung warten und es wird eben kein Provisorium mehr angepasst. Das spart viel Zeit und Geld. Ein Computer errechnet die exakte Passform des Werkstückes, nachdem im Mund des Patienten mit einer digitalen Infrarot-Kamera eine Aufnahme gemacht wurde. Dieses Verfahren ist für den Patienten absolut schmerzfrei und sehr komfortabel.

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