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Freitag, 20. Dezember 2024

Zahnarzt Bochum: Zahnersatz - Zuschüsse der Krankenkassen aufgrund des Bonusheftes

Zahnarzt Bochum: Das Bonusheft und seine Vorteile

Die Ersparnis beim Zahnarzt durch das Bonusheft

Wusstest du, dass das Führen eines Bonushefts beim Zahnarzt nicht nur deine Zahngesundheit, sondern auch deinen Geldbeutel schonen kann?

Das Bonusheft ist ein einfaches, aber effektives Tool, das dir hilft, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen festzuhalten. Hier sind einige Vorteile, die du durch das Führen deines Bonushefts genießen kannst:

  • Zuschüsse der Krankenkassen auf Zahnersatz: Die Krankenkassen zahlen für Brücken, Prothesen und Kronen einen festen Zuschuss. Er wird aus Durchschnittswerten ermittelt und deckt die Hälfte der ermittelten Kosten für die Regelversorgung ab.
    Aktuell beträgt dieser Festzuschuss 60 Prozent, mit Bonusheft 70 Prozent (bei regelmäßigen Untersuchungen über fünf Jahre) und 75 Prozent (bei regelmäßigen Untersuchungen über zehn  Jahre). 

  • Motivation zur Vorsorge: Regelmäßige Besuche beim Zahnarzt können ernsthaften Zahnproblemen vorbeugen. 

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Ein lückenlos geführtes Bonusheft gibt dir und deinem Zahnarzt einen Überblick über dein Engagement über die Jahre. So können individuelle Vorsorgemaßnahmen besser abgestimmt werden.

  • Zusätzliche Boni: Die Krankenkassen bieten zusätzliche Prämien oder Boni für das Führen eines Bonushefts an. Dies kann je nach Kasse unterschiedlich sein – einfach mal nachfragen!

Wir im Zahnarztzentrum in Bochum achten darauf, dass dein Bonusheft regelmäßig und korrekt ausfüllt. So stellen wir sicher, dass du bei Bedarf von den allen Vorteilen profitieren kannst!

Auf Wunsch erinnern wir dich per SMS an den fälligen Zahnarztbesuch, so dass du alle Vorteile des Bonushefts in Anspruch nehmen kannst.

Kümmere dich um deine Zähne und genieße die Vorteile des Bonushefts!  



Ihr Dr. med. dent. Günter Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Telefon: 0234.533044

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Dienstag, 11. Februar 2020

Zahnarzt Bochum: Zahnzusatzversicherung

Gesetzliche Krankenkassen ist es laut Gerichtsbeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Juli 2019 untersagt, zusätzliche Wahltarife z.B. in Bezug auf Zahnersatz anzubieten und zu bewerben. Diese Wahltarife stellen für die privaten Krankenversicherer eine unzulässige Konkurrenz dar, urteilte das Bundessozialgericht.
Viele Kassenpatienten wünschten sich umfassendere Leistungen von ihrer Krankenkasse beim Zahnarzt oder bei Reisen im Ausland. Genau dies ermöglichen zahlreiche Kassen ihren Versicherten über sogenannte Wahltarife, die nun gesetzlich unzulässig sind. Rund 500.000 Versicherte haben solche Wahltarife abgeschlossen.
Für Versicherte, die eine solche Wahlleistung abgeschlossen haben endet diese nun. Bei der AOK gilt der Versicherungsschutz bis zum 30.6.2020.
Eine Kooperation mit privaten Anbietern ist geplant, um den Versicherten weiterhin Zusatzangebote, die denselben oder einen ähnlichen Schutz beinhalten anbieten zu können. Die Krankenkassen werden die Versicherten über die neuen Möglichkeiten informieren.

Sollten Sie zu diesen Versicherungsnehmern gehören und Zahnersatz in absehbarer Zeit benötigen, ist es ratsam zu einem Informationsgespräch unsere Praxis aufzusuchen. Lassen Sie sich von unseren Zahnärzten über die Möglichkeiten und die Dringlichkeit beraten.


Zahnarztzentrum Bochum | Hernerstr. 367 | 44807 Bochum | Tel.: 0234.533044
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Mittwoch, 30. Juli 2014

Zahnersatz Bochum: Defekte Zähne, … welche Möglichkeiten gibt es? www.zahndoc-leugner.de

Mehr als die Hälfte einer Zahnkrone ist zerstört ...
Welche Möglichkeiten gibt es jetzt für den Patienten?
Zahnersatz Bochum informiert:

Wenn wichtige und wesentliche Teile eines Zahnes sehr stark zerstört sind oder sogar schon gänzlich fehlen, dann kann der Defekt oftmals mit einer einfachen Füllung nicht mehr funktionsgerecht und nachhaltig behandelt werden. Hier rät der Zahnarzt jetzt zu einer künstlichen Zahnkrone, oftmals auch aus statischen Gründen. Künstliche Zahnkronen dienen nämlich häufig auch als "Anker" für eine Zahnbrücke, die dann einen oder sogar mehrere fehlende Zähne im Kiefer ersetzen kann.


Das "A und O" in dieser Situation ist eine gute, ausführliche und vor allem fachkompetente Beratung durch Ihren Zahnarzt! Welche Art von Zahnkrone bei Ihnen zum Einsatz kommt, hängt in der Regel von vielen verschiedenen Faktoren ab:
Soll vielleicht zusätzlich eine ästhetisch unschöne Fehlstellung ausgeglichen werden? Soll eventuell zusätzlich mit Veneers gearbeitet werden? Wie gut ist eigentlich der Zustand des Zahnfleisches? Wie sieht es aus, mit der Qualität der verbliebenen Zahn- und Knochensubstanz? Sind vielleicht Allergien oder Materialunverträglichkeiten bekannt und zu beachten? Wie muss die Krone farblich in die gesamt Zahnoptik eingepasst werden? Das alles soll und muss beachtet und bedacht werden!

Im sichtbaren Zahnbereich wird heute die Keramikverblendkrone als Standardkrone verwendet. Keramikverblendkronen sind durch ihr Metallgerüst sehr, sehr stabil. Es werden mit ihnen hervorragende kosmetische Ergebnisse erzielt und die Haltbarkeit dieser Kronenart ist mit durchschnittlich 15 Jahren sehr hoch. Sie verfärben sich auch nach mehreren Jahren in der Regel nicht und haben eine sehr glatte Oberfläche.

Vollkeramikkronen sind rein optisch nahezu nicht von natürlichen Zähnen zu unterscheiden. Wie bei allen Kronen wird natürlich auch bei der Vollkeramikkrone die individuelle Zahnfarbe des Patienten genau analysiert und dann die Farbe des Zahnersatzes ästhetisch angeglichen. Durch ihre Metallfreiheit sind Vollkeramikkronen im Übrigen biologisch nahezu perfekt verträglich.

Teleskopkronen -  ineinandergleitende Doppelkronen - verbinden natürliche Zähne oder Implantate mit herausnehmbarem Zahnersatz. Sie bestehen aus zwei Teilen: Das Innenteleskop ist fest auf dem präparierten Zahn einzementiert. Darauf wird dann eine Außen-Teleskopkrone, die mit dem herausnehmbaren Zahnersatz verbunden ist, geschoben.


Manchmal ist ein Zahn nicht so stark beschädigt, dass man ihn vollständig mit einer kompletten Zahnkrone versorgen muss. Hier sind dann große gegossene Füllungen wie InlaysOnlays oder Overlays Teilkronen die beste Lösung. Im nicht direkt sichtbaren Bereich wird optimalerweise Gold für die Teilkrone verwendet. Bei einer Teilkrone wird Ihre Zahnsubstanz geschont und die Stabilität Ihres natürlichen Zahns wird nahezu wieder hergestellt.


Unsere Bochumer Praxisgemeinschaft ist übrigens mit der CEREC-3D-Technologie ausgestattet! Diese supermoderne Technologie bietet enorme Vorteile für Sie als Patienten. Hiermit können jetzt oftmals Inlays, Onlays, Kronen, Brücken und Veneers schon in nur einer einzigen Sitzung hergestellt und eingesetzt werden.


Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 

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