Dienstag, 11. Februar 2020

Zahnarzt Bochum: Zahnzusatzversicherung

Gesetzliche Krankenkassen ist es laut Gerichtsbeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Juli 2019 untersagt, zusätzliche Wahltarife z.B. in Bezug auf Zahnersatz anzubieten und zu bewerben. Diese Wahltarife stellen für die privaten Krankenversicherer eine unzulässige Konkurrenz dar, urteilte das Bundessozialgericht.
Viele Kassenpatienten wünschten sich umfassendere Leistungen von ihrer Krankenkasse beim Zahnarzt oder bei Reisen im Ausland. Genau dies ermöglichen zahlreiche Kassen ihren Versicherten über sogenannte Wahltarife, die nun gesetzlich unzulässig sind. Rund 500.000 Versicherte haben solche Wahltarife abgeschlossen.
Für Versicherte, die eine solche Wahlleistung abgeschlossen haben endet diese nun. Bei der AOK gilt der Versicherungsschutz bis zum 30.6.2020.
Eine Kooperation mit privaten Anbietern ist geplant, um den Versicherten weiterhin Zusatzangebote, die denselben oder einen ähnlichen Schutz beinhalten anbieten zu können. Die Krankenkassen werden die Versicherten über die neuen Möglichkeiten informieren.

Sollten Sie zu diesen Versicherungsnehmern gehören und Zahnersatz in absehbarer Zeit benötigen, ist es ratsam zu einem Informationsgespräch unsere Praxis aufzusuchen. Lassen Sie sich von unseren Zahnärzten über die Möglichkeiten und die Dringlichkeit beraten.


Zahnarztzentrum Bochum | Hernerstr. 367 | 44807 Bochum | Tel.: 0234.533044
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