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Dienstag, 19. Mai 2020

Zahnarzt Bochum: Implantologie in unserer Praxis während der Corona-Krise

Die Implantologie beinhaltet keine zusätzlichen Gefahren während der Corona-Pandemie.

Zahnarzt Bochum: Die Implantologie birgt keine besonderen Gefahren in Bezug auf eine Coronainfektion

Die Angst vor der Infektionsgefahr ist in unserer Praxis unbegründet. Schon immer ist unsere Praxis gesetzlich verpflichtet umfangreiche Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen haben wir für Ihre und unsere Sicherheit in der Corona-Krise erweitert.
Zahnarzt Bochum: Während jeder Behandlung in Schutzkleidung: Dr. med. dent. Günter Leugner

Während einer implantologischen Behandlung sind keine zusätzlichen Gefahren zu befürchten. Ihre Zahnersatz kann ohne besondere Infektionsgefahr gefertigt und eingesetzt werden. Schieben Sie Ihren Zahnarztbesuch nicht auf - Sie riskieren Gesundheitsschäden in Ihrem Mundraum. Es können schwerwiegende Schädigungen,  Schmerzen und damit auch Kosten entstehen. Die Behandlungen werden umfangreicher und aufwendiger.
Weitere tagesaktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Corona-PandemieZahnarztzentrum Bochum | Hernerstr. 367 | 44807 Bochum | Tel.: 0234.533044

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http://zahnarzt-bochum.org/.

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Dienstag, 11. Februar 2020

Zahnarzt Bochum: Zahnzusatzversicherung

Gesetzliche Krankenkassen ist es laut Gerichtsbeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Juli 2019 untersagt, zusätzliche Wahltarife z.B. in Bezug auf Zahnersatz anzubieten und zu bewerben. Diese Wahltarife stellen für die privaten Krankenversicherer eine unzulässige Konkurrenz dar, urteilte das Bundessozialgericht.
Viele Kassenpatienten wünschten sich umfassendere Leistungen von ihrer Krankenkasse beim Zahnarzt oder bei Reisen im Ausland. Genau dies ermöglichen zahlreiche Kassen ihren Versicherten über sogenannte Wahltarife, die nun gesetzlich unzulässig sind. Rund 500.000 Versicherte haben solche Wahltarife abgeschlossen.
Für Versicherte, die eine solche Wahlleistung abgeschlossen haben endet diese nun. Bei der AOK gilt der Versicherungsschutz bis zum 30.6.2020.
Eine Kooperation mit privaten Anbietern ist geplant, um den Versicherten weiterhin Zusatzangebote, die denselben oder einen ähnlichen Schutz beinhalten anbieten zu können. Die Krankenkassen werden die Versicherten über die neuen Möglichkeiten informieren.

Sollten Sie zu diesen Versicherungsnehmern gehören und Zahnersatz in absehbarer Zeit benötigen, ist es ratsam zu einem Informationsgespräch unsere Praxis aufzusuchen. Lassen Sie sich von unseren Zahnärzten über die Möglichkeiten und die Dringlichkeit beraten.


Zahnarztzentrum Bochum | Hernerstr. 367 | 44807 Bochum | Tel.: 0234.533044
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Sonntag, 4. Februar 2018

Zahnarzt Bochum informiert: Kostenfalle in der Zahnzusatzversicherung

Zahnarzt Bochum: Festsitzender Zahnersatz in diesem Fall
eine viergliedrige Brücke
Der Autor unternahm in den letzten Tagen eine Internetrecherche um bei verschiedenen Zahnzusatzversicherungen eine Sachkostenliste nachzuweisen. Dies erfolgte an Hand der Versicherungsbedingungen die bei zwei Vergleichsportalen hinterlegt waren.
Unter einer Sachkostenliste versteht man einen Leistungsbegrenzungskatalog für zahntechnische Leistungen.
Die beiden Vergleichsportale bei denen die Versicherungsbedingungen eingescannt hinterlegt waren sind http://www.zahnzusatzversicherung-experten.de und http://www.waizmanntabelle.de.

Das Problem eines Versicherungsvertrages mit einer Sachkostenliste ist, das die Versicherung die Kosten für Zahntechnik begrenzt und für immer festschreibt. Das bedeutet die Versicherung nimmt an der Teuerungsrate durch Inflation nicht mehr teil, sofern die Sachkostenliste nicht angepasst wird. Der Patient unterliegt natürlich weiter der Teuerungsrate.

Nachweisen konnte der Autor die Sachkostenliste lediglich bei der AXA DENT Premium. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es da:

Nr. 10 a Sachkosten bei zahnärztlicher Behandlung
(1) Die Erstattung von Sachkosten bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung richtet sich nach den in der Sachkostenliste des versicherten Tarifes genannten Leistungsinhalten und Höchstpreisen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Andere Versicherungsgesellschaften sind da geschickter bei der Verschleierung von versteckten Versicherungsfallen. So findenden wir häufig folgende Formulierung:

"Als Zahnersatz gelten Einlagefüllungen (Inlays), Kronen und Brücken, Implantate, Prothesen, Eingliederung von Aufbisshilfen und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie die mit Zahnersatz in Zusammenhang stehenden Behandlungen und Maßnahmen und angemessenen Material- und Laborkosten."

Nur wer entscheidet was angemessen ist fragt sich der Autor?

Einen besonders dreisten Versuch in die Autonomie zwischen Zahnarzt, Zahntechniker und Patient einzugreifen unternimmt die Württembergische Zahnzusatzversicherung - ZE90+ZBE. Hier heißt es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:
"b) Dentallabor
Lässt die versicherte Person die Laborarbeiten, die in direktem Zusammenhang mit einer nach Ziffer 2 1a) zu ersetzenden Aufwendung stehen, von mit uns kooperierenden Dentallaboren durchführen, erhöht sich der Erstattungsprozentsatz für diese Zahnersatzmaßnahme auf 75 %."
Dies bedeutet die Zahntechnikkosten werden mit höchstens nicht gerade üppigen 75% vergütet. Und der Patient muss eventuell auch Auslandszahnersatz akzeptieren.

Dem Autor ist aufgefallen, dass Vergleichsportale auf Sachkostenlisten für Zahntechnik überhaupt nicht eingehen. Hier gibt es weiteren Klärungsbedarf.

Weiter Fragen zu diesem Thema beantworten wir ihnen gerne per Email oder telefonisch.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen gerne:
Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Herne
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe